Antworten auf Ihre Fragen rund um die Steuerberatung in der Schweiz

Häufig gestellte Fragen zur Steuerberatung in der Schweiz

Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen im Bereich Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen in der Schweiz.

Für Ihre Steuererklärung benötigen wir in der Regel Lohnabrechnungen, Bank- und Depotauszüge, Nachweise über Abzüge (z. B. Versicherungsprämien, Berufsauslagen), sowie Belege für Unterhaltszahlungen und allfällige Sonderausgaben.

Die Steuersätze variieren je nach Kanton und Gemeinde. Während einige Kantone moderate Sätze anwenden, können andere höhere Belastungen festlegen. Steurovia unterstützt Sie bei der Berechnung der genauen Abgaben auf Basis Ihres Wohnorts.

Die reguläre Frist für die Einreichung der Steuererklärung in der Schweiz liegt in den meisten Kantonen Ende März des Folgejahres. Auf Gesuch hin kann Steurovia Ihnen eine Fristerstreckung beantragen.

Ja, Sie können Auslagen für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort, Weiterbildungen oder Fachliteratur abziehen. Steurovia prüft Ihre Belege und stellt sicher, dass alle zulässigen beruflichen Abzüge berücksichtigt werden.

Bei Quellensteuer wird der Steuerabzug direkt vom Einkommen des Arbeitnehmenden vorgenommen. Steurovia klärt, ob eine ordentliche Veranlagung möglich ist und welche Rückerstattungen sich daraus ergeben.

Eine strukturierte Planung verbessert Ihre Überblick über Abzugsmöglichkeiten und hilft, finanzielle Belastungen über das Jahr verteilt zu optimieren. So können Sie unliebsame Nachzahlungen vermeiden.

Nach Erstkontakt und Analyse Ihrer Situation folgt ein detailliertes Gespräch. Anschliessend erstellen wir ein massgeschneidertes Konzept und begleiten Sie bei allen Schritten bis zum Bescheid.

Die Kosten richten sich nach dem Umfang Ihres Anliegens. Wir erstellen Ihnen vor Beginn eine transparente Offerte basierend auf benötigter Zeit und Komplexität.

Ja, wir vertreten Sie gegenüber kantonalen Steuerbehörden, bereiten Unterlagen vor und begleiten Sie durch den gesamten Prüfungsprozess.

Steurovia zeigt Ihnen zulässige Abzugsmöglichkeiten und Förderprogramme auf, prüft Ihre Situation auf alle verfügbaren Kantons- und Bundesvergünstigungen und erstellt pragmatische Lösungsansätze.

Für die MWST müssen Sie in der Regel vierteljährlich oder halbjährlich rapportieren und bezahlen. Steurovia übernimmt für Sie fristgerechte Meldungen ans Bundesamt für Statistik.

Ja, nachgewiesene betriebliche Ausgaben können gegen Einnahmen gerechnet werden. Steurovia prüft Ihre Betriebsbuchhaltung und integriert alle zulässigen Abzüge.

Bei Wohnsitzwechsel melden wir Sie bei der neuen Wohngemeinde an und passen Ihre Steuerberechnung den kantonalen Bestimmungen an. Gleichzeitig sorgen wir für einen reibungslosen Ablauf beim alten Kanton.

Für grenzüberschreitende Sachverhalte sind Angaben zu Doppelbesteuerungsabkommen, Wohnsitz- und Aufenthaltsdauer sowie Einkunftsquellen erforderlich. Steurovia analysiert Ihre Situation anhand geltender Abkommen.

Wir werten Ihre Buchhaltungsunterlagen aus, erstellen eine präzise Jahresrechnung und bereiten alle notwendigen Steuerformulare vor, damit Sie einen klaren Überblick über Ihre Geschäftszahlen erhalten.